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Ziele
Zweckartikel gemäss den Statuten vom 30. Januar 1995
Art. 2
„Zweck der Vereinigung gegen Fluglärm ist der Schutz der Bevölkerung vor der Belastung durch Fluglärm und durch andere schädliche Auswirkungen des Flugverkehrs. Dies geschieht zur Wahrung von Lebensqualität, vorab in Fragen der Planung, des Baues und der Gestaltung von Einrichtungen, die dem Flugverkehr dienen, des Schutzes von Umwelt, Gewässern, Pflanzen und Tieren, des Natur- und Heimatschutzes, der Reinhaltung der Luft, der Erhaltung von Kulturland sowie eines sparsamen Umgangs mit Energie.
Es gehört zu den dauernden Hauptaufgaben der Vereinigung gegen Fluglärm mit publizistischen, politischen und rechtlichen Mitteln:
- den Fluglärm und die anderen schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs sowohl an der Quelle wie im Betrieb zu reduzieren,
- Einrichtungen, die vornehmlich dem Flugverkehr dienen, sowie deren Erweiterung zu verhindern,
- den Flugbetrieb in örtlicher und zeitlicher Hinsicht zu beschränken und
- den Flugverkehr zu begrenzen.
Die Vereinigung gegen Fluglärm vertritt insbesondere auch die Interessen ihrer Mitglieder und fördert die Schaffung selbständiger regionaler Vereine mit gleicher Zielsetzung.“
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