Umsetzung der Lärmmessungsauflage
Am 14. April 2003 hat die Rekurskommission (REKO) des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung für die Pistenverlängerung des Regionalflughafens Bern–Belp mit folgender Verpflichtung zu Lärmmessungen bewilligt (Rekursentscheid):
„Die AlparAG wird verpflichtet zur Kontrolle der Lärmberechnungen in den An- und Abflugschneisen sowie im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet punktuelle periodische Messungen durchzuführen. Die Messpunkte sind vom Kanton nach Absprache mit den vom Fluglärm betroffenen Gemeinden zu bezeichnen. Die Ergebnisse der Messungen sind jährlich zu publizieren.“
Die AlparAG, der Kanton Bern, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Aufsichtsbehörde und die VgF haben im Dezember 20003 übereinstimmend folgendes Vorgehen beschlossen:
- Ausarbeitung eines Grobkonzeptes durch das BAZL als Aufsichtsbehörde
- Beratung und Verabschiedung des Grobkonzept durch alle Beteiligten
- Erarbeitung des Detailkonzeptes, Festlegung der Messstandorte, Öffentliche Ausschreibung
- Einsetzung einer von allen involvierten Parteien bestückte kritische Begleitgruppe
- Erste Vergleichsmessungen noch vor der Realisierung der Pistenverlängerung nach Süden
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