VgF Vereinigung gegen Fluglärm

Erfolge

2003: Rekurserfolg Pistenverlängerung

2002: Kantonale Abstimmung: Ablehnung der neuen Flughafenzufahrt

1983: Kantonale Abstimmung: Ablehnung Flughafen-Kredit


Rekurserfolg Pistenverlängerung 2003
Am 14. April 2003 hat die Rekurskommission (REKO) des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Rekurs der Vereinigung gegen Fluglärm (VgF) in Sachen Pistenverlängerung teilweise gutgeheissen (s. FlugBlatt Nr. 47). Die Pistenverlängerung wurde zwar aufgrund der verschärften Sicherheitsvorschriften der JAR-OPS 1, die für die Schweiz seit 1. November 1997 in Kraft sind bewilligt, die Plangenehmigung wurde aber mit einer neuen Auflage versehen. So wurde die Flughafenbetreiberin verpflichtet, an bestimmten, vom Kanton nach Absprache mit den Gemeinden bezeichneten Messpunkten in den Anund Abflugschneisen sowie im unmittelbar an den Flughafen grenzenden Wohngebiet periodische Messungen durchzuführen und die Ergebnisse jährlich zu publizieren. Mit diesem Kontrollinstrument soll den umstrittenen und nicht abschliessend beantworteten tatsächlichen Auswirkungen der Pistenverlängerung sowie den Unsicherheiten hinsichtlich der Zahl der Flugbewegungen und der Flottenzusammensetzung Rechnung getragen werden. Weitergehende Massnahmen im Bereich der Vorsorge wie eine Begrenzung der Anzahl Flugbewegung in den sensiblen Tagesrandzeiten lehnte die REKO ab. Die geltenden Regelungen des Luftverkehrs- und Umweltrechts, wie den Nachtgrenzwert für die erste Nachtstunde und die Berechnungsformel fand sie aus ihrer Sicht für korrekt. Damit hat die VgF einen wichtigen Teilerfolg errungen. Kontrollmessungen dienen nach anerkannter Fachmeinung und nach dem Stand der Wissenschaft dazu, die Berechnung der Lärmbelastung, die gemäss Lärmschutzverordnung vorzunehmen ist, zu verifizieren. Ausserdem können sie zu gezielten Anpassungen bei den Flugrouten führen. Die VgF erwartet, dass die Messungen durch ein ausgewiesenes und unabhängiges Institut so geplant werden, dass sie in einem im voraus vereinbarten Rahmen aussagekräftig sind. Sie verfolgt die Umsetzung der Lärmmessungsauflage mit der Hilfe von ausgewiesenen Fachpersonen.


Abstimmungserfolg 2002
Deutlicher Abstimmungserfolg in Sachen Flughafenzufahrt
Am 24. November 2002 lehnte das Berner Stimmvolk den Kredit für die neue Flug­hafenzufahrt in Bern-Belp mit 53.7%, bei einer Stimmbeteiligung von 44%, deutlich ab. 22 von 26 Amtsbezirken, darunter auch die Standortgemeinde Belp, sprachen sich klar gegen den Bau der neuen Zufahrt aus. Damit hatte das breit abgestützte Referendums- bzw. Abstimmungs-Komitee, dem auch die Vereinigung gegen Flug­lärm (VgF) angehörte, einen deutlichen Sieg errungen. Angesichts der hohen Ver­schuldung des Kantons Bern und den damit verbundenen Sparprogrammen sagten die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen klar nein zu einer überdimensionierten neuen Flughafenzufahrt. Kanton und Gemeinde Belp beabsichtigen nun eine mode­ratere Erschliessung.

So stimmten die Flughafenanrainergemeinden, die bei grösseren Flughafenange­legenheiten jeweils vom Kanton angehört werden, ab:

Gemeinde % Ja %Nein;
Allmendingen 54.8 45.2
Belp 37.4 62.6
Bern 46.6 53.4
Kehrsatz 46.3 53.7
Köniz 47.9 52.1
Münsingen 48.5 51.5
Muri 52.1 47.9
Rubigen 43.6 56.4
Toffen 43.9 56.1
Worb 51.3 48.7
Zimmerwald 44.6 55.4

Quelle: www.sta.be.ch/de/angebot/abstimmungen.htm


Abstimmungserfolg 1983
Am 4. Dezember 1983 verwarfen 26 von 27 Amtsbezirke des Kantons Bern den Kredit zur Sanierung des Flughafens Bern-Belp überaus deutlich, bei einem Stimmenverhältnis von 2:1. Und dies obwohl der Kredit an strenge Auflagen gebunden gewesen wäre, um eine weitere Herabsetzung der Fluglärmbelastung sicherzustellen. Kernstück der Vorlage war die geplante Pistenverlängerung von 600m nach Süden. Für die Realisierung dieser Pistenverlängerung wären Fr. 7'691'000.-- des gesamten Kredits von Fr. 8'991'000.-- vorgesehen gewesen. Die Stadt Bern lehnte diese Sanierung des Flughafens von Anfang an ab und war nicht bereit sich an den Kosten zu beteiligen. Sie verwarf den Kredit mit rund 26'600 zu 13'600 Stimmen.

VgF
- Kantonale Vereinigung gegen schädliche Auswirkungen des Flugverkehrs